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Immer weniger angemeldete Haushaltshilfen in Duisburg

In Duisburg reduzierte sich die Zahl der angemeldeten Haushaltshilfen innerhalb der letzten Jahre überdurchschnittlich. Im Vergleich zum 1. Quartal 2020 waren im März 2025 23,7 Prozent weniger Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale gemeldet.

Putzhilfen in Privathaushalten müssen angemeldet werden. Foto: RDNE stock projekt / pexels.
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In Duisburg werden immer weniger Haushaltshilfen legal beschäftigt. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Quartalsberichts der Minijob-Zentrale hervor. Im März 2020 waren insgesamt 1.167 Haushaltshilfen angemeldet, jetzt sind es nur noch 890. Zum Vergleich: Bundesweit sind 257.565 Minijobber im Privathaushalt beschäftigt. Im Vergleich zu März 2020 ist diese Zahl um rund 12,8 Prozent gesunken.

Schwarzarbeit ist illegal – auch im Privathaushalt
Das Nicht-Anmelden einer Haushaltshilfe ist kein Kavaliersdelikt: „Hier ist Vorsicht geboten. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, ohne sie bei der Minijob-Zentrale anzumelden, handelt illegal“, so Martin Kneilmann, zuständig für die Anmeldung von Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale. „Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.“

Schwarzarbeit – Gefahr für alle
Privathaushalte nehmen bei einer Nichtanmeldung Probleme in Kauf. Bei einem Arbeitsunfall kommt zwar zunächst die Unfallversicherung für die Kosten auf – sie kann diese bei nicht angemeldeten Beschäftigungen aber vom Privathaushalt zurückfordern. „Ohne eine Anmeldung gehen die privaten Arbeitgeber hier ein hohes Risiko ein“, so Martin Kneilmann weiter.
Haushaltshilfen, die nicht angemeldet sind, stehen auch in der Sozialversicherung ohne Sicherheit dar. Sie sind zum Beispiel nicht in der Rente abgesichert.

Legale Beschäftigung – Lohnt sich für beide Seiten
Nur eine angemeldete Haushaltshilfe profitiert von wichtigen Rechten wie der Unfallversicherung oder Ansprüchen für die eigene Rente. Kneilmann: „Und auch für Arbeitgeber gibt es Vorteile: Rechtliche Sicherheit und das gute Gefühl, alles korrekt zu machen. Außerdem können private Arbeitgeber die Kosten für eine Haushaltshilfe bei der Steuererklärung geltend machen und erhalten bis zu 20 Prozent als Steuerermäßigung erstattet.“

Anmeldung ist einfach
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ist einfach und dauert nur wenige Minuten. Online, im Minijob-Manager oder telefonisch – Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe anzumelden.

Service für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Alle Informationen zur Anmeldung und den Vorteilen finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter www.minijob-zentrale.de. Die Mitarbeiter der Minijob-Zentrale sind über die E-Mail-Adresse haushaltshilfe@minijob-zentrale.de erreichbar. Sie stehen Rede und Antwort für alle Fragen rund um das Thema Minijobs im Privathaushalt.

Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz und die Seemannskasse. Weitere Informationen unter www.minijob-zentrale.de.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Foto: RDNE stock projekt / pexels

 

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