Beantragung der Wahlunterlagen online möglich

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Das Anschreiben enthält einen personalisierten QR-Code über den die Briefwahl beantragt werden kann. Wer den Postweg wählen möchte, schickt den ausgefüllten Wahlschein (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) an die Stabstelle Wahlen, In den Haesen 84, 47198 Duisburg. Auch über die Webseite www.briefwahl.duisburg.de oder per E-Mail an briefwahl (at) stadt- duisburg.de können die Unterlagen angefordert werden. In jedem Fall müssen aber die persönlichen Angaben (Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift bzw. abweichende Versandanschrift) angegeben werden. Sofern die Unterlagen für weitere Personen beantragt werden, muss jeweils eine Vollmacht beigefügt werden.
Zeitgleich öffnen am Montag die bekannten Briefwahlstellen in den Bezirksämtern Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Rheinhausen und Süd. Weitere Briefwahlstellen befinden sich im Rathaus Duisburg (Burgplatz 19, Raum 67) und in der Stabsstelle Wahlen (In den Haesen 84, 47198 Duisburg). In den genannten Briefwahlstellen ist vom 11. August bis zum 12. September, 15 Uhr, eine direkte Stimmabgabe vor Ort möglich.
Bei allen Antragsmöglichkeiten besteht die Option, gleichzeitig die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl der Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters (Wahltermin 28. September) zu beantragen, sodass diese in der Woche nach den Kommunalwahlen (Wahltermin 14. September) automatisch versendet werden würden.
Sollten die Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 20. August eingegangen sein, wird darum gebeten, sich umgehend unter der Telefonnummer (0203) 283-3333 mit der Stabsstelle Wahlen in Verbindung zu setzen.
Die Stadt Duisburg empfiehlt allen Wahlberechtigten, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, rechtzeitig die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Stadt Duisburg
Foto: Petra Grünendahl
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