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Hohe Gewerbesteuern: Nordrhein-Westfalen bleibt Land der steuerlichen Wettbewerbsnachteile

Steuerbescheid. Foto: Wilfried Pohnke / pixabay.
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Die Finanzlage vieler NRW-Kommunal ist kritisch und absehbar den zukünftigen Aufgaben nicht mehr gewachsen (Position IHK NRW Kommunalfinanzen). Immer mehr Kommunen sind schon heute überfordert und greifen zum letzten Mittel – der Erhöhung der Hebesätze. Damit verschlechtern sie ihre Wettbewerbsposition und schwächen langfristig ihre Einnahmeseite weiter.

Der Trend weiter steigender Hebesätze bei der Gewerbesteuer ist für die Jahre 2024 und 2025 ungebrochen. Im Jahr 2024 stehen insgesamt 79 Hebesatzerhöhungen bei den Städten und Gemeinden nur 2 Hebesatzsenkungen gegenüber. Im Jahr 2025 stehen insgesamt 64 Hebesatzerhöhungen bei Städten und Gemeinden nur 9 Hebesatzsenkungen gegenüber.

„Statt Unternehmen durch hohe Steuersätze zu belasten, müssen Kommunen zukunftsorientierte Wege gehen“, so Stoffels weiter. „Es braucht dringend nachhaltige Finanzierungsmodelle, die Wirtschafts- und Innovationskraft nicht ausbremsen, sondern fördern.“

Zum Vergleich: Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent (wie durchschnittlich gewogen in Baden-Württemberg) entspricht einem Effektivsteuersatz von 14,0 Prozent auf den Gewerbeertrag. Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 Prozent entspricht einem Effektivsteuersatz von 17,5 Prozent auf den Gewerbeertrag. Eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in NRW liegt mit ihren festgelegten Hebesätzen nahe an der 500 Prozent-Marke. Da die Gewerbesteuer rund die Hälfte der Gesamtsteuerbelastung ausmacht, liegt die Steuerbelastung für viele Unternehmen in NRW damit deutlich über 30 Prozent.

Bundesweite Top 50 Hochsteuerkommunen bei der Gewerbesteuer aus NRW
Unter den bundesweiten TOP 50 der Hochsteuerkommunen bei der Gewerbesteuer befinden sich bis auf eine Ausnahme nur Städte und Gemeinden aus NRW. 51 Städte und Gemeinden hatten im Jahr 2024 einen Hebesatz von über 500 Prozent festgelegt. Zu den Spitzenreitern bei den Hebesätzen gehören die Stadt Inden (700) im Kreis Düren, die kreisfreien Städte Oberhausen und Mülheim an der Ruhr (580), die Städte Hürth und Erftstadt (565) im Rhein-Erft-Kreis. Allein im Regierungsbezirk Köln befindet sich mit 44 Städten und Gemeinden der Schwerpunkt von 86 Prozent aller Kommunen in NRW, die einen Hebesatz von über 500 Prozentpunkten festgelegt haben. Im Jahr 2025 hat sich die Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem Hebesatz über 500 Prozent auf 59 erhöht.

Hebesätze der Gewerbesteuer bleiben weit über dem Bundesdurchschnitt
Insgesamt hatten im Jahr 2025, 273 Städte und Gemeinden in NRW einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als der Bundesdurchschnitt (437) von 2024. Der Standortnachteil für die gewerbliche Wirtschaft in NRW bzw. der Abstand der Gewerbesteuerhebesätze zum niedrigeren Bundesdurchschnitt ist in den letzten 10 Jahren dabei konstant geblieben.

Lichtblicke bei den investitionsfreundlichen Hebesätzen lassen sich an der Hand abzählen: In lediglich 9 Städten und Gemeinden gilt ein Hebesatz der kleiner ist als 400 Prozent. Dazu zählen unter anderem die Städte und Gemeinden Verl (355), Harsewinkel (370) und Schloß-Holte-Stukenbrock (390) im Kreis Gütersloh, die Städte und Gemeinden Straelen (370) im Kreis Kleve, Langenfeld (360) und Monheim (250) im Kreis Mettmann, die Stadt Leverkusen (250), Wettringen (375) im Kreis Steinfurt sowie Reken (390) im Kreis Borken.

Kommunale Steuerentlastungen für Unternehmen jetzt zügig umsetzen
Damit die Gewerbesteuer langfristig wirtschaftsverträglich bleibt, muss die steuerliche Belastung im Rahmen gehalten, substanzbesteuernde Elemente abgeschafft und das Steueraufkommen gezielt zur Verbesserung wirtschaftsrelevanter Standortfaktoren eingesetzt werden (Position IHK NRW). Landes- und bundesseitige finanzielle Entlastungen der Kommunen sind notwendig, um in den meisten Städten und Gemeinden erst wieder wirtschafts- und standortfördernde Hebesätze bei der Gewerbesteuer zu ermöglichen. Dafür sind aus IHK-Sicht folgende Schritte notwendig:

  1. Die beschlossene Teilentlastung der Kommunen von ihren Altschulden auf Landesebene muss zügig in gleicher Höhe durch den Bund noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Entlastungen dürfen hierbei nicht zulasten pauschalierter Zuweisungen an die Kommunen erfolgen. Zusätzlich sollte für mehr kommunale Handlungsfähigkeit eine Reduktion aller spezifischer Förderprogramme für Kommunen zugunsten einer Erhöhung der Verbundquote und der Investitionskostenpauschale erfolgen. Im Gegenzug gilt es, die Städte und Gemeinden dazu zu verpflichten, die langfristige Tragfähigkeit ihrer Haushalte durch eine investitionsfreundliche kommunale Schuldenbremse abzusichern.
  2. Eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, lehnt IHK NRW ab, da er gut wirtschaftende Kommunen bestraft.
  3. Bei der weiteren Ausgestaltung des Zukunftspakt für die Kommunen sollten Bund und Länder vereinbaren, mittelfristig die Gewerbesteuer durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer zu ersetzen. Die Bemessungsgrundlage sollte der Einkommens- bzw. der Körperschaftssteuer entsprechen. Diskriminierende Besteuerungen und Substanzsteuern sind abzulehnen. Eine gerechtere Ertragssteuerstruktur ohne starke Belastungssprünge und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte folgen, um Investitionen zu fördern.

 
IHK NRW
IHK NRW ist der Zusammenschluss der 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. IHK NRW vertritt die Gesamtheit der IHKs in NRW gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie den für die Kammerarbeit wichtigen Behörden und Organisationen.
www.ihk-nrw.de
IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.
Foto: Wilfried Pohnke / pixabay

 

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