34.700 Mini-Jobber in Duisburg: Die meisten haben zum Jahreswechsel 47 Euro mehr im Portemonnaie

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Der Geschäftsführer der NGG Nordrhein appelliert an die geringfügig Beschäftigten, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Adnan Kandemir stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Nordrhein, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.
Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Adnan Kandemir. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.
„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Adnan Kandemir deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „5.010 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie in Duisburg. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich in Duisburg rundlaufen zu lassen“, sagt Adnan Kandemir.
Die NGG Nordrhein sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Adnan Kandemir.
Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert NGG-Geschäftsführer Kandemir.
Die NGG Nordrhein kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „56 Prozent aller geringfügig Beschäftigten in Duisburg sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Adnan Kandemir.
Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Nordrhein unter Telefon (0208) 305 82-0 oder per eMail an region.BGOberhausen (at) ngg.net.
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Nordrhein
Foto: Florian Göricke /NGG
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