Ratsbürgerentscheide in allen beteiligten Kommunen am 19. April

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Abstimmungsberechtigt sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in einer der teilnehmenden Gemeinden wohnen. Die Abstimmungen werden ausschließlich per Brief durchgeführt. Damit das Ergebnis gültig ist, muss eine Mindestbeteiligung erreicht werden. In Städten mit über 100.000 Einwohnern gilt ein Abstimmungsquorum von zehn Prozent: Die Frage ist nur dann wirksam im Sinne der Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden, wenn diese Mehrheit zugleich auch mindestens zehn Prozent der Bürger der Gemeinde entspricht. In kleineren Kommunen liegt das Abstimmungsquorum bei bis zu 20 Prozent. Entscheidet sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ und wird das Abstimmungsquorum erreicht, ist das Ergebnis bindend.
Mit einer breit angelegten Kampagne wollen die 17 beteiligten Kommunen gemeinsam mit der Landesregierung, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW, mit Athleten und Sportfachverbänden für ein positives Votum bei der Abstimmung werben. Die finale Entscheidung für eine deutsche Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele fällt am 26. September im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des DOSB.
Infos unter www.olympiabewerbung-rheinruhr.de.
NRW-Staatskanzlei, Landespresse- und Informationsamt
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