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Die CDU-Ratsfraktion steht für eine Politik mit Augenmaß – dazu gehört auch, Belastungen für Bürger so gering wie möglich zu halten. Um diese Verschiebungen der Steuerlast so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben wir in Duisburg im vergangenen Jahr die vom Land NRW aufgezeigte Option gewählt, statt eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes gesplittete Hebesätze für einerseits Wohngrundstücke und andererseits Nichtwohngrundstücke zu wählen. So konnten wir die teils erheblichen Steuerlastverschiebungen bei Wohngrundstücken durch einen niedrigeren Hebesatz abmildern und durch einen höheren Hebesatz bei den Nichtwohngrundstücken kompensieren.
Leider hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung den eingeschlagenen Weg der gesplitteten Hebesätze im Klageverfahren als nicht rechtssicher eingestuft. Daher steht eine Rückkehr zu einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz in Duisburg zur Diskussion. Am 24. Februar 2026 soll die Entscheidung in der Ratssitzung der Stadt Duisburg getroffen werden.

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Die aktuellen juristischen Fragestellungen lasse derzeit keine verlässliche und rechtssichere Grundlage für eine dauerhafte Differenzierung zwischen zu Wohnzwecken und nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken erkennen. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker könne und dürfe die CDU-Ratsfraktion keine Regelung aufrechterhalten, die möglicherweise in einem späteren gerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt wird und damit erhebliche finanzielle Risiken für unsere Stadt nach sich zieht.
„Uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz im Zuge der Neuberechnung für viele Eigentümer von Wohngrundstücken eine höhere steuerliche Belastung bedeutet. Diese Entwicklung bedauern wir ausdrücklich. Sie hat allerdings ihren Ursprung in der grundsätzlichen Neuberechnung einer aufkommensneutralen und gerechteren Grundsteuer, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verlangt“, so Mahlberg.
„Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Stadt und für rechtssichere Beschlüsse des Rates. Bis eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit gesplitteter Hebesätze vorliegt, sehen wir daher keine tragfähige und verantwortungsvolle Alternative zu einem einheitlichen Hebesatz und werden in der kommenden Ratssitzung der Stadt Duisburg der entsprechenden Beschlussvorlage zur Wiedereinführung eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich eine Mehrheit im Rat dieser Entscheidung anschließt.
Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und beobachten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die abschließenden Gerichtsurteile den Kommunen belassen. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen“, schloss der Fraktionsvorsitzende.
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg
Fotos: Petra Grünendahl (1), Carsten Paul (1)
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