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Die gesetzliche Regelung greift immer dann, wenn die Dachhaut eines Gebäudes vollständig erneuert wird. In diesem Fall sind Eigentümer verpflichtet, geeignete Dachflächen für die Stromerzeugung mit Photovoltaik zu nutzen. Mit der neuen Vorgabe wird die Nutzung von Solarenergie bei Sanierungsmaßnahmen zum Regelfall. Für Eigentümer bedeutet dies, dass energetische Modernisierung und Stromerzeugung künftig gemeinsam geplant werden sollten.
Die Solardachpflicht bringt dabei eine Reihe Vorteile für EEigentümer mit sich. Durch die Installation einer PV-Anlage verringert sich die Abhängigkeit von schwankenden Energiepreisen, denn durch den Eigenverbrauch des auf dem Dach erzeugten Stroms sinken die Stromkosten nachhaltig. Die Investition in eine PV-Anlage rechnet sich zumeist schon nach wenigen Jahren. Gleichzeitig steigert eine PV-Anlage den Wert der Immobilie und Eigentümer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele.
Zugleich bleibt die Regelung praxisnah: Die Pflicht gilt nur bei vollständiger Dachsanierung – kleinere Reparaturen sind ausgenommen. Auch technische oder wirtschaftliche Gründe können im Einzelfall zu Ausnahmen führen.
Bundesregierung erwägt Ende der Einspeisevergütung
Zusätzliche Dynamik erhält das Thema durch die aktuelle energiepolitische Diskussion auf Bundesebene. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, die Einspeisevergütung für Solarstrom perspektivisch auf den Prüfstand zu stellen. Für Eigentümer bedeutet dies: Wer heute in eine Photovoltaikanlage investiert, kann sich noch die aktuell gültigen Vergütungssätze für eingespeisten Strom sichern. Künftige Änderungen könnten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verändern. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine zeitnahe Umsetzung von Dachsanierungen und Photovoltaik-Projekten zusätzlich an Bedeutung – insbesondere für diejenigen, die langfristig von stabilen Erlösen durch eine Einspeisevergütung profitieren möchten.
Stadtwerke haben PV-Aktion weiter verlängert
Die Solardachpflicht macht Photovoltaik zunehmend zum festen Bestandteil moderner Gebäude. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig von sinkenden Energiekosten und höherer Unabhängigkeit profitieren. Neben der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen die Stadtwerke Duisburg alle Bürger umfassend beim Einstieg in die Eigenstromerzeugung – unabhängig davon, ob eine Verpflichtung besteht oder nicht.
Weiterhin gilt daher die PV-Aktion der Stadtwerke Duisburg, bei der es jedes 5. Modul einer neuen Anlage bis 24,99 kWp geschenkt gibt. Um das Thema Photovoltaik für Kunden übersichtlich und einfach zu gestalten, haben die Stadtwerke Standardpakete geschnürt: Ein XL-Solarpaket mit einer Leistung von 10,25 kWp gibt es inklusive Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage und elektronischer Inbetriebnahme bereits für unter 13.000 Euro.
Alle Infos zum Thema Photovoltaik haben die Stadtwerke auf ihrer Internetseite www.swdu.de/pv-aktion zusammengestellt. Eine erste Kalkulation ist live auf der Website oder per Telefon (0203/604-1111) möglich. Bereits nach zwei bis drei Tagen findet ein erster Beratungstermin statt. Nach Bauplanung und Terminabstimmung vergehen in der Regel nur wenige Wochen bis zur ersten nutzbaren Kilowattstunde.
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
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