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Gesundheitsamt in Duisburg informiert über Reisen mit wichtigen Medikamenten

 

Foto: Atlantic Ambience / pexels.
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Reisende, die auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel (wie beispielsweise Oxycodon, Methylphenidat oder Lisdexamfetamin) angewiesen sind, dürfen diese grundsätzlich auch auf Reisen ins Ausland mitnehmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Für die Mitnahme ins Ausland wird eine beglaubigte Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes sowie zusätzlich eine Beglaubigung durch die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes benötigt. Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Betäubungsmittel können für die Dauer der Reise in entsprechender Menge als persönlicher Reisebedarf mitgeführt werden. Die Medikamente sollten im Handgepäck aufbewahrt werden.
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  • Bei Reisen von bis zu 30 Tagen in beliebte Urlaubsländer des Schengener Abkommens wie Dänemark, die Niederlande, Österreich oder Spanien dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel mitgeführt werden, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig.
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  • Bei Reisen in andere Länder wie beispielsweise in die Türkei oder die USA ist eine mehrsprachige Bescheinigung des behandelnden Arztes notwendig. Diese muss Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, zur Wirkstoffbezeichnung, zur Wirkstoffmenge sowie der Dauer der Reise enthalten.
    Die ärztlichen Bescheinigungen sind zusätzlich vor Reiseantritt durch die Amtsapothekerin des Gesundheitsamtes zu beglaubigen. Dazu ist ein Termin notwendig, der rechtzeitig vorher per E-Mail an amtsapothekerin@stadt-duisburg.de angefragt werden muss. Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Bescheinigung erhoben. Weitere Informationen online unter www.duisburg.de/betaeubungsmittel_reiseverkehr.

Stadt DuisburgFoto: Atlantic Ambience / pexels.

 

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