Das merkwürdige Gebaren der Anwälte der DAH1 zur Auseinandersetzung über die geplante Deponie Lohmannsheide
- Bereitstellung von Unterlagen der DAH1 kurz vor der mündlichen Verhandlung
- BUND wird mit Anlagen „zugeschüttet“ – relevante und irrelevante Dokument die noch kurzfristig zu sichten sind
- BUND kritisiert dieses legale Verhalten, dass aber keinesfalls legitim sondern eine Frechheit ist

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Am 24.08. erreichten den BUND zwei ausführliche Stellungnahmen der Anwälte der DAH. Die Vertreter des Umweltverbandes sind vor allem deshalb überrascht, weil das OVG noch vor zwei Wochen alle Seiten darauf hingewiesen hat, dass nun ja vor der mündlichen Verhandlung keine weiteren Unterlagen benötigt würden, weil ja bereits alles vorgelegt wurde. Inhaltlich greifen die Anwälte der DAH1 einmal die Frage auf, ob es einen Abschlussbetriebsplan der Bergehalde geben müsse und falls ja, wie ein solcher aussehen soll.
„Diese Frage wurde bereits vor Jahren bei der Erörterung lang und breit diskutiert, und nun unterfüttert die Anwaltskanzlei der DAH1 ihre Dutzende Seiten umfassende Stellungnahme mit etlichen mehr oder weniger umfangreichen PDFs, beginnend im Jahr 1997. Da geht es mal um Verwaltungsvorgänge, mal sind es Gutachten, Gefährdungsabschätzungen und vieles mehr. Wenig hilfreich bei diesen Anlagen ist, dass sie zum größten Teil einfach nur „Anlage 21“ heißen oder auch „Anlage 22“ usw. usf.“, stellt Michael Zerkübel, Sprecher der Ortsgruppe Moers des BUND dar und führt weiter aus: “ Wir müssen nun die Spreu vom Weizen trennen, denn relevante und irrelevante Dokument sind chaotisch vermischt.“
In einem weiteren Schreiben befassen sich die Anwälte der DAH1 mit einem ganzen Reigen strittiger Sachfragen, zu denen es bereits in der Vergangenheit umfangreiche Schriftwechsel gab. Da geht es um Fragen der der Auswirkungen auf das Grundwasser, Lärm- und Staubemissionen, der grundsätzlichen Eignung des Standortes und vieles mehr.
Kerstin Ciesla, Sprecherin des BUND Duisburg ärgert sich über dieses Gebaren und teilt mit: „Wir müssen nun in kürzester Zeit alle Unterlagen, die bereits vor Monaten hätten vorgelegt werden können, sichten, systematisieren, einordnen und schauen, ob wirklich etwas Neues aufgeführt ist oder ob es sich um längst bekannte Aussagen handelt. Ich hoffe das OVG ist genauso irritiert und wütend wie wir. Aber entscheidend ist, dass wir erneut unsere Gutachter und unseren Fachanwalt zur Bewertung dieser Dokumente hinzuziehen müssen. Und weil die nicht von Luft und Liebe leben, heißt das auch wieder, dass unsere Kalkulation der Kosten gerade wider zunichte gemacht wurde“.
Der BUND ruft daher die Städte Duisburg und Moers wie auch die Bevölkerung dazu auf, für die Gerichtsverfahren des BUND zur Verhinderung der Deponie auf der Bergehalde Lohmannsheide zu spenden.
„Als ehrenamtlicher Umweltverband, der seine Mittel nur aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen bezieht, können wir den Kampf gegen Goliath nicht alleine stemmen. Das Verhalten der DAH ist leider völlig legal, aber dennoch eine Frechheit und keinesfalls legitim. Dagegen hilft nur geballte Fachkompetenz, die jedoch auch finanziert werden muss“ , führen Ciesla und Zerkübel aus.
Spendenkonto
IBAN: DE96 3702 0500 0008 2047 01 BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft, Köln
Kontoinhaber: Bund fuer Umwelt und Naturschutz Deutschland – LV NRW
Verwendungszweck: „Deponie Lohmannsheide“ mit Angabe des Namens und der Adresse.
Spenden über 300, 00 Euro bedürfen einer Zuwendungsbescheinigung, um sie steuerlich geltend zu machen. Bitte Name und Anschrift übermitteln. Bei Rückfragen bitte an bund.moers (at) bund.net oder info (at) bund-duisburg.de schreiben.
BUND Duisburg / BUND NRW e. V.
Foto: Dario Deilmann / BUND
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