- Erneute Wendung in der juristischen Auseinandersetzung: Bezirksregierung legt Ergänzung ihres Planfeststellungsbeschlusses auf den Tisch
- Behörde erklärt das Projekt für genehmigungsfähig – z.T auf Grundlage von Gutachten der Betreiberfirma
- Umweltschützer sehen die wesentlichen Kritikpunkte und Mängel in der Genehmigung nach wie vor als gegeben an

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In die seit Jahren laufende gerichtliche Auseinandersetzung um die Deponieplanung kommt es kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin am heutigen 9. September vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage zu einer überraschenden Wendung. Trotz der Bitte des Gerichtes, keine weiteren Unterlagen mehr einzureichen, hatte die DAH1 erst in der vergangenen Woche umfangreiche Schriftsätze und Gutachten eingereicht. Dies hat sowohl beim BUND als auch bei der Stadt Moers für Verärgerung und Irritation gesorgt. Jetzt eskaliert die ohnehin angespannte Situation ein weiteres Mal durch die Vorlage eines Beschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf. Dieser abermals umfangreiche Schriftsatz, der sich in weiten Teilen auf Gutachten stützt, die von der DAH1 eingebracht wurden, spricht davon, dass es für alle Probleme eine Lösung gäbe und dass es auch das gute Recht der Bezirksregierung sei, die Fehler der ursprünglichen Genehmigung nachträglich zu heilen. Die Umweltschützer bleiben skeptisch.
Hierzu Kerstin Ciesla, BUND Duisburg: „Man geht wenige Tage vor der Verhandlung hin und legt eine überarbeitete Genehmigung auf den Tisch. Die alte war im letzten Dezember vom OVG als „wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig“ eingestuft worden. Das was wir bis jetzt in der überarbeiteten Genehmigung gesichtet haben, überzeugt uns nicht im Geringsten. Die nun präsentierten Antworten auf die Unzulänglichkeiten gehen aus unserer Sicht am Problem vorbei oder stellen teils abenteuerliche Lösungen in den Raum. Hier soll auf Biegen und Brechen gerettet werden, was die Behörde schon vor Jahren verbockt hat.“
Immerhin räumt die Bezirksregierung offiziell ein, dass ein Grundwasserschaden vorliegt. Dieser aber könne saniert werden, ohne dass der Deponiebetrieb davon betroffen sei. Die Notwendigkeit hierzu wird als gering eingestuft, da – so die Ausführungen der Bezirksregierung – die Errichtung der Deponie an sich schon eine Sanierungsmaßnahme darstelle. Bei den BUND-Vertretern löst dies Kopfschütteln aus. Michael Zerkübel, BUND Moers: „Es ist klar, dass der Untergrund voll mit umweltschädlichen Substanzen ist aber nicht ersichtlich, wie eine Sanierung aussehen könnte, falls diese durch die Deponieauflast ins Grundwasser geraten. Die Abenteuer- und Risikobereitschaft der Genehmigungsbehörde und der der DAH verschlägt mir den Atem.“
Nun hofft der BUND, dass das OVG dem in der nächsten Woche einen Riegel vorschiebt. Aus Sicht der Umweltschützer kann das eine langwierige Verhandlung werden, da die nun vorgelegten Gutachten teilweise von neu beauftragten Gutachtern stammen. „Da wird vielleicht Vieles noch mal zur Sprache kommen müssen, was eigentlich längst als bekannt vorausgesetzt wurde“, so Zerkübel weiter.
BUND Duisburg / BUND NRW e. V.
Foto: Dario Deilmann / BUND
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