Wer über die Osterfeiertage in Duisburg ein Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) entzünden möchte, der muss dabei einige Regeln beachten. Darüber informieren das Umweltamt sowie das Bürger- und Ordnungsamt. Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen ausgerichtet werden. Sie müssen mindestens vier Wochen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen(at)stadt-duisburg.de angezeigt werden. Pro […]
In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde […]