Osterfeuer in Duisburg: Umwelt- und Ordnungsamt informieren

Osterfeuer in Duisburg: Umwelt- und Ordnungsamt informieren

  Wer über die Osterfeiertage in Duisburg ein Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) entzünden möchte, der muss dabei einige Regeln beachten. Darüber informieren das Umweltamt sowie das Bürger- und Ordnungsamt. Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen ausgerichtet werden. Sie müssen mindestens vier Wochen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen(at)stadt-duisburg.de angezeigt werden. Pro […]

Stadt Duisburg informiert zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“)

Stadt Duisburg informiert zu Osterfeuern („Brauchtumsfeuer“)

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln in Landschaftsschutzgebieten / Naturschutzgebiete Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der Unteren Naturschutzbehörde […]