Novelle des ElektroG ab 2026

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Elektroaltgeräte enthalten sowohl wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium oder Gold als auch Schadstoffe wie Blei, Cadmium oder quecksilberhaltige Bestandteile. Eine sachgerechte Entsorgung ist daher für den Umwelt- und Gesundheitsschutz von besonderer Bedeutung. Die Novelle des ElektroG konkretisiert bestehende Vorgaben und schafft bundesweit einheitlichere Rahmenbedingungen für Rücknahme und Sammlung.
Bundesweite Neuerungen im Überblick
Auch wenn viele Änderungen in erster Linie den Handel betreffen, sind sie auch für Verbraucher relevant:
- Erweiterte Rücknahmepflichten im Handel: Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie größere Onlinehändler sind verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen – auch unabhängig von einem Neukauf.
- Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Vapes: Verkaufsstellen von E-Zigaretten, Mehrweg-Vapes und Tabakerhitzern müssen entsprechende Altgeräte künftig annehmen.
- Verschärfte Kennzeichnungs- und Informationspflichten: Hersteller müssen deutlicher darauf hinweisen, dass Elektrogeräte nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen und ihre Waren entsprechend kennzeichnen. Händler sind dazu verpflichtet, über bestehende Rückgabemöglichkeiten in ihren Betrieben zu informieren.
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg setzen die neuen gesetzlichen Vorgaben seit dem Jahreswechsel um und haben ihre Abläufe an allen Recyclinghöfen entsprechend angepasst.
Annahme von Elektroaltgeräten über das Recyclinghof-Personal
Elektroaltgeräte dürfen künftig nicht mehr völlig eigenständig in Sammelcontainer eingeworfen werden. Die Annahme und Sortierung erfolgt bei Kleingeräten oder batteriebetrieben Geräten wie Lampen, Bildschirme oder Monitore durch das geschulte Fachpersonal der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Photovoltaik-Elemente oder Wärmeträger dürfen nur noch unter Aufsicht in den entsprechenden Sammelbehältern entsorgt werden. Ziel ist es, Fehlwürfe zu vermeiden und Sicherheitsrisiken – insbesondere im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien – weiter zu reduzieren.
Kostenfreie Abgabe bleibt bestehen
Die Abgabe von großen und kleinen Elektroaltgeräten bleibt für Bürger weiterhin kostenfrei. Die Geräte werden wie bisher in Sammelgruppen erfasst; die Sortierung erfolgt künftig vollständig durch das Personal.
Weitere Rückgabemöglichkeiten im Stadtgebiet
- Kleingeräte können weiterhin über die e-Tonne entsorgt werden.
- Kleinstgeräte wie Mobiltelefone werden auch vom Schadstoffmobil angenommen.
- Großgeräte können wie gewohnt im Rahmen der Sperrgutabfuhr angemeldet werden.
- Ergänzend besteht die Möglichkeit, funktionsfähige Laptops und Tablets über das Netzwerk Labdoo für Bildungszwecke weiterzugeben.
Hinweise für die Abgabe
- Leicht entnehmbare Batterien und Akkus sind vor der Abgabe zu entfernen.
- Persönliche Daten sollten vor allem von Smartphones, Tablets und Laptops gelöscht werden.
Hintergrund: Mehr Sicherheit und hochwertiges Recycling
Durch die Annahme über geschultes Personal und die verbesserte Vorsortierung wird eine sichere und hochwertige Verwertung der Elektroaltgeräte ermöglicht. Schadstoffe können gezielt entfernt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. So lassen sich aus 14 Tonnen Elektroaltgeräten etwa eine Tonne Kupfer recyceln – ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg bitten alle Bürger, die neuen Abläufe ab dem 1. Januar 2026 zu berücksichtigen und Elektroaltgeräte weiterhin konsequent getrennt abzugeben. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie zur Sicherheit auf den Recyclinghöfen.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg

www.wb-duisburg.de
Aufgaben:
- Abfallentsorgung
- Stadtreinigung
- Stadtentwässerung
- Planung und Unterhaltung der Spielplätze
- Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums
- Pflege der Grünflächen, Parks und Botanischen Gärten
- Pflege der gesamten städtischen Infrastruktur wie Straßen, Wege, Plätze,
Brückenbauwerke, Parkleitsysteme und Verkehrssignalanlagen - Städtische Immobilien
(Sondervermögen-Immobilien Duisburg SVI,
ehemals Immobilien-Management Duisburg IMD) - Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung
- Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Außerdem sind die Wirtschaftsbetriebe auch als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung anerkannt
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD)
Foto: dokumol / pixabay
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