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„Die Bezahlkarte hat sich schon in anderen Kommunen als geeignetes Mittel zur Bereitstellung von Leistungen bewährt. Ich bin überzeugt, dass sie sich auch in Duisburg als sicheres und transparentes Verfahren durchsetzen wird“, betont Oberbürgermeister Sören Link.
Im Juli des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Duisburg entschieden, von der Opt-out-Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen keinen Gebrauch zu machen. Diese hätte es den Kommunen erlaubt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch in anderer Form als über die Bezahlkarte zu gewähren.
Mit der Bezahlkarte werden die Leistungen jetzt bargeldlos bereitgestellt. Sie kann für Einkäufe des täglichen Bedarfs genutzt werden. Zusätzlich können pro Person monatlich bis zu 50 Euro des Guthabens in bar abgehoben werden.
Die Einführung der Bezahlkarte wird nun nach und nach bis zum Jahresende umgesetzt, um einen geordneten und für die Betroffenen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Im Mai fanden hierzu bereits mehrsprachige Informationsveranstaltungen statt, in welchen die neue Auszahlungsform den betroffenen Personen vorgestellt und die Funktionsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten erläutert wurden.
Stadt Duisburg
Foto: Sora Shimazaki / pexels
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